Streuartikel
Werbeartikel begleiten ihren Besitzer Tag für Tag und rücken die werbende Marke immer wieder ins Blickfeld. Ob Kugelschreiber, Schlüsselband oder Bonbons – klassische Streuartikel sind wichtige Werbemittel und runden Events, Messen und Promotions wirkungsvoll ab.
Doch wann ist ein Werbeartikel ein Streuartikel? Steuerrechtlich zählen Werbeartikel unter 10 Euro zu den Streuartikeln. Dieser Betrag fällt unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben und die Aufzeichnungspflicht der Beschenkten entfällt.
Für die Buchhaltung: "Bei Streuwerbeartikeln bis 10 Euro und bei geringwertigen Warenproben handelt es sich nicht um Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Streuwerbeartikel dienen vielmehr dazu, eine Vielzahl von Menschen zu erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu steigern. Wegen der breiten Streuung handelt es sich um Werbemittel, sodass es nicht erforderlich ist, die Namen der Empfänger aufzuzeichnen. Aufwendungen für Streuwerbeartikel bucht der Unternehmer auf das Konto "Streuartikel" 4605 (SKR 03) bzw. 6605 (SKR 04)." Quelle: Haufe
Um Ihnen die Auswahl zu vereinfachen, haben wir Streuartikel bis 3 € und bis 10 € zusammengestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite – was die erfolgreiche Kommunikation, den Blick aufs Budget sowie steuerrechtliche Belange angeht.
Die kleine Aufmerksamkeit.
Nicht wegzudenken auf Messen, Events oder anderen Firmenveranstaltungen sind die kleinen Streuartikel. Sie sind nützlich, funktional und alltagstauglich – und daher so beliebt.
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Darf es ein bisschen mehr sein?
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